Fischereiverein Königsdorf e.V.
Fischereiverein Königsdorf e.V.

Fischereiordnung gültig ab 01.01.2026

Entwurf Fischereiordnung 2026
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FISCHEREIORDNUNG

vom 1. Januar 2026

 

Entwurf

 

 

Fischereiverein

Königsdorf e.V.

 

Diese Fischereiordnung regelt den waidgerechten Fischfang in unseren Gewässern - aufgrund bestehender gesetzlicher Vorschriften sowie vereinsinterner Bestimmungen und Vorgaben

 

1.            Es darf nur mit einer Handangel (ab 01.06.-15.12. an allen stehenden Gewässern mit zwei Handangeln) und einer Anbiss Stelle (siehe Definitionen) mit Ausnahme von Blinker Gummifische oder Wobbler diese können auch zwei Anbiss Stellen haben, vom Ufer gefischt werden. Das Bewaten der Gewässer ist zulässig. Das Einbringen von privaten Booten ist nur mit Zustimmung der Vorstandschaft erlaubt.

In den Fließgewässern hat jeder Köder grundsätzlich am Ende der Angelschnur befestigt zu sein.

 

2.         Der Erlaubnisscheininhaber ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen und vom Verein festgesetzten Schonzeiten und Mindestmaße sowie sonstige Regelungen insbesondere diese vorrangige Fischereiordnung betreffend zu halten.

3.         Es ist nicht erlaubt, von anderen Personen die Angel beaufsichtigen zu lassen.

4.         Jeder entnommene Fisch ist vor dem Weiterfischen sofort mit Kugelschreiber in die Fangliste unter Angabe von Datum, Uhrzeit, Fischart und Länge einzutragen. Das Gewicht kann später nachgetragen werden.

5.         Untermassige oder versehentlich während der Schonzeit gefangene Fische hat der Angler unverzüglich waidgerecht und vorsichtig zurückzusetzen. Sind diese Fische aufgrund einer Verletzung nicht mehr überlebensfähig, sind sie zu entnehmen und einer sinnvollen Verwertung zuzuführen (Eintrag und Begründung in das Fangbuch; der Fisch zählt zum Limit).

6.         Eingeweide und andere Reste entnommener Fische dürfen nicht in das Angelgewässer eingebracht werden. Sie sind unschädlich zu beseitigen.

7.         Den zur Fischereikontrolle berechtigten Personen sind auf Verlangen der Fischereischein, der Erlaubnisschein und das Fangbuch sowie die gefangenen Fische jederzeit und sofort zur Überprüfung vorzulegen.

8.         Für private Unfälle oder Schäden übernimmt der Verein keine Haftung.

9.         Ab 15.12. ist das Spinnfischen nur mit Ködern über 15 cm Länge zulässig.

 

10.       Die Fischerei ist täglich nur von 05.00-23.00 Uhr erlaubt. Ausnahmen sind

            für Mitglieder in direkter Absprache mit einem Vorstandsmitglied möglich.

 

 

11.      Jungfischer mit Jugendfischereischein und Jugendkarte dürfen nur in Ver

           bindung mit der Jugendgruppe oder in Begleitung eines volljährigen

           Fischereischeininhabers an den Vereinsgewässern angeln.

 

12.      An den Loisach Strecken sind Krebsreusen zum Fang von Krebsen im

           Rahmen der Vorschriften der AV FIG zulässig. Die Reusen sind namentlich

           zu kennzeichnen. 

 

.       Verboten ist:

            - Das Hältern von Fischen

             - Das Anfüttern in allen Vereinsgewässern

               Ausnahme: Kleinmengen sind zulässig (pro Angelstelle bis ca. 250 gr.)

             - Das Fischen mit der Legangel und lebenden Fischen sowie mit toten  

               Köderfischen der Salmoniden Gruppe

             - Das Fischen am Schönauer Weiher vor dem Anfischen am Karfreitag

             - Das Fischen in unseren Fließgewässern in der Zeit vom 15.02. bis

               einschließlich 15.04.

 

14.       Fliegenstrecken Untere Loisach“: Von der Brücke Ortsteil Baierlach bis Naturwehr und Mühlbach ab der Brücke (Schleuse) bis zur Turbine (Höhe Fa. EagleBurgmann) sind als Köder ausschließlich Streamer, Nymphe oder Kunstfliege gestattet, Achtung Dreifachhaken sind an diese Ködertypen verboten.  

             àVon der Turbine bis zum Naturwehr gilt ein absolutes Angelverbot!!!                                                                                           Die Entnahmeregelung für diese Strecken beinhaltet pro Tag 1 Fisch mit Schonmaß, pro Woche 3 Fische mit Schonmaß. Hier entnommene Fische sind unverzüglich mit der Bezeichnung UL/F in das Fangbuch einzutragen. Nach der Entnahme ist das Fischen an den Fliegenstrecken an diesem Tag sofort einzustellen. Das Spinnfischen mit Ködern ab 15 cm Länge ist im Bereich der Fliegenstrecke zu Hegezwecken zulässig.

15.       Bibisee: Das abgetrennte markierte Schongebiet ist zwingend zu beachten und darf nicht befischt werden. Befriedete Parzellen dürfen nicht betreten werden. Der Badebetrieb hat grundsätzlich Vorrang. Ein vereinseigenes Boot steht den Mitgliedern von 16.04. bis 14.12. zur Verfügung. Das Fischen am Bibisee ist von 15.12. bis einschließlich 15.04. untersagt (Mitglieder ab Karfreitag frei!). 

16.       Fiechtnersee: Ein vereinseigenes Boot steht den Mitgliedern von 16.04. bis 14.12. zur Verfügung. Schleppfischen ist untersagt. Das Fischen am Fiechtnersee ist von 15.12. bis einschließlich 15.04. untersagt (Mitglieder ab Karfreitag frei!). 

17.       Der Angelplatz ist sauber zu halten. Auf Natur und Umwelt ist Rücksicht zu nehmen. Das hohe Gras der Wiesen ist zu meiden. Die für Kraftfahrzeuge gesperrten Straßen und Wege dürfen nicht befahren werden. Fahrzeuge dürfen nur an den dafür zugelassenen Plätzen abgestellt werden.

18.       Verstöße gegen diese Fischereiordnung können zum sofortigen Entzug der Fischereierlaubnis ohne finanzielle Ersatzansprüche führen. Zusätzliche, auch rechtliche Schritte, behält sich die Vorstandschaft vor ebenso wie mögliche Schadensersatzansprüche auch gegen Dritte.

 

 

 

 

 

19Fangbeschränkungen für unsere Gewässer:

 

pro Tag:           3 Fische mit Schonmaß, davon 2 Salmoniden

Nach der Entnahme von 2 Salmoniden ist das Fischen einzustellen

(Ausnahme: Regelung Fliegenstrecke mit 1 Salmonide)

pro Woche:     (Montag bis Sonntag) 6 Fische mit Schonmaß

 

pro Jahr:         50 Salmoniden, 40 Karpfen, 40 Schleien, 10 Zander,

2 Graskarpfen, 3 Huchen, 5 Äschen

 

à Weiher am Wolf:  pro Woche 1 Fisch mit Schonmaß!

à Schönauer Weiher: Regenbogenforelle ab Karfreitag frei!

à Altwasser Achmühle: Es gelten die Bestimmungen für Fließgewässer!

à Flugplatzweiher: pro Woche 2 Fische mit Schonmaß!

Schonzeiten (in Klammern) und Schonmaße:

Äsche                                 (01.01. mit 30.04.)                     40 cm 

Bachforelle                        (01.10. mit 15.03.)                       30 cm

Bachsaibling               --- kein Schonmaß ! keine Schonzeit ! ---   

Barbe                                  (01.05. mit 30.06.)                     40 cm 

Hecht                                 (15.02. mit 30.04.)                       50 cm

Huchen                              (15.02. mit 30.06.)                       90 cm  

Regenbogenforelle           (15.12. mit 15.03.)                      30 cm

Renke                                (15.10. mit 31.12.)                      30 cm

Zander                               (15.02. mit 30.04.)                      50 cm

Aal                                --- kein Schonmaß ! keine Schonzeit ! ---   

Graskrapfen                --- kein Schonmaß ! keine Schonzeit ! ---   

Karpfen                        --- keine Schonzeit ! ---                     35 cm

Schleie                               (01.05. mit 30.06.)                       30 cm

Rutte                            --- keine Schonzeit ---                                  40 cm

Waller                          --- kein Schonmaß ! keine Schonzeit ! ---

Nase                            --- ganzjährig geschont! ---

Signalkrebs                --- kein Schonmaß ! keine Schonzeit ! ---

Nerfling                             (01.03. mit 30.04.)                      30 cm

 

 

Definitionen:

 

  • Anbiss Stelle:

Eine Anbiss Stelle ist ein Haken oder ein System aus bis zu drei Einzel-, Doppel- oder Dreifachhaken, das beim Fischen mit Ködern bestückt wird oder an einem Kunstköder wie Blinker, Gummifisch oder Wobbler befestigt ist.

Sie dient dazu, einen Fisch zu fangen, indem der Haken im Maul des Fisches greift.

 

 

 

 

 

siehe auch die derzeit gültige Bay. AV FIG

 

 

Fischereiverein Königsdorf e. V.

Gezeichnet:  Der Vorstand

 

 

 

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