Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
https://www.stmelf.bayern.de/ministerium/241613/
Bitte, seien Sie für diese paar Tage vernünftig! Die Fischereiausübung in der Nähe ihres Wohnortes stellt sicherlich kein Problem dar, jedoch sollte jeglicher „Angeltourismus“ und längere Anfahrten zu den Gewässern unterbleiben.
Quelle: Geschäftsstelle Fischereiverband Obb.